HERAUSFORDERUNGEN - UNGESCHMINKT
Einige Pläne, die in der Vorwahlzeit 2020/2021 geschmiedet wurden und deren Umsetzung uns auf Grundlage der Rückmeldungen aus den Fragebögen anvertraut wurde, erwiesen sich als deutlich anspruchsvoller, als zunächst angenommen. Auf dieser Seite beginnt eine Reise durch die größten Herausforderungen. Nicht alles ist gelungen – nicht, weil der Wille fehlte, sondern weil sich vieles als komplexer und vielschichtiger herausgestellt hat, als es je vorstellbar schien. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Arbeit daran endet. Der Blick bleibt konsequent auf Lösungen statt auf Probleme gerichtet.
Eines sei noch verraten: Laufende, spontane "Probleme" die gelöst werden müssen und viel Zeit in Anspruch nehmen kommen öfter daher, als man glaubt ;-).
BRÜCKE
Seit vielen Jahren ist uns allen die Brücke - unser Wahrzeichen - ein dringendes Anliegen. Viele Konzepte, Vorschläge, Ideen lagen und liegen vor. Am Ende ist die Wahrheit, dass die Brücke eine Landesstraße ist - daher nicht in Gemeindeeigentum. Dies ist auch ein wichtiges Thema bezüglich der Finanzierung.
Was ist geschehen? (Kurzzusammenfassung vieler Einzelschritte, Besprechungen, Sitzungen auf Landes- und Gemeindeebene)
- Gemeinsame Entscheidung des Gemeinderates, der Abteilung 9 (Straßen- und Brückenbau) sowie der Abteilung 3 (Gemeindefinanzen, Baukultur), dass das Brückenprojekt von Grund auf neu gedacht werden muss.
- Einbeziehung aller vorliegenden Konzepte und Ideen in neue Überlegungen
- Einigung, dass es basierend auf Grundlagen, die das Land Kärnten gemeinsam mit der Gemeinde erarbeitet, einen Wettbewerb geben muss.
- Einigung darüber, dass die Kriterien für den Wettbewerb gemeinsam erarbeitet und fixiert werden müssen.
- Einigung darüber, dass bei der Wettbewerbsausschreibung die "alte Bootsvermietung - Moser" + Grundstück, welches beides die Gemeinde erworben hat, mitgedacht werden muss. Es muss und wird als Gesamtprojekt ausgeschrieben.
- Einladung von Studenten der TU-Graz - Dorfentwicklung - gemeinsam mit der Veranstaltung "Boden g'scheid nutzen". Im Zuge dessen hat eine BürgerInnen-Befragung stattgefunden.
- Gemeinderatsklausur unter anderem mit diesem Thema.
- Ergebnis: "Marina-Weissensee": Multifunktionales Gebäude (u.a. ansprechende Wartesituation für Linienschiffgäste, Einbindung des neuen Weissensee-Floßes als Bühne + Floßparkplatz, Berücksichtigung Platz für Feuerwehrboot + Raum für Wasserdienst FFW, Bootsvermietung, "Bootsparkplätze" für Gäste & Einheimische, die mit dem Boot ins Zentrum fahren, ansprechende Platzgestaltung im Zentrum, barrierefreie Schiffsanlegestelle).
Aktueller Stand:
- Seitens des Landes Kärnten wurde ein statisches Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses Ergebnis ist maßgeblich dafür, was überhaupt möglich ist (Verbreiterung, Begegnungszone, etc.)
- Vor der Ausschreibung des Wettbewerbs: Bürgerbeteiligung / Bürgerinfo
- Ausschlaggebend ist die Statik. Dieses Ergebnis gilt es abzuwarten.
VERKEHRSBERUHIGUNG, PARKEN, BESUCHERLENKUNG
Die Rückmeldungen aus den Fragebögen zeigen einen starken Wunsch nach einem geordneten Verkehrssystem. Häufig genannt werden Auffangparkplätze in Praditz, weniger Tagesgästeverkehr im Ortszentrum, bessere Parkregelungen und ein attraktives Bussystem. Gleichzeitig gibt es unterschiedliche Vorstellungen: Während manche den Verkehr möglichst früh abfangen möchten, betonen andere, dass Parkmöglichkeiten im Ortszentrum und in Neusach erhalten bzw. erweitert werden müssen. Verkehrsberuhigung wird gewünscht, aber nicht um jeden Preis. Die Alltagstauglichkeit für Einheimische und Betriebe (Beherberger und Gastronomie) ist entscheidend.
Hier zeigt sich bereits die Komplexität.
Warum konnte unsere Idee der digitalen Echtzeit-Anzeige der Parkplatzsituation innerorts am Ortseingang und via App bisher nicht umgesetzt werden? Klang doch einfach ....
- Wir haben einige Experten und Firmen eingeladen, sich die Situation auf den öffentlichen Parkplätzen anzusehen und Vorschläge zu bringen.
- Gescheitert ist es immer daran, dass die Parkplätze entsprechend mit "Intelligenz" ausgestattet werden müssen. Dies ist entweder über ein Schrankensystem (geordnete Ein- und Ausfahrtssituation), mittels Kameras oder KI-Tools möglich. Dazu müssen die Parkplätze jedoch "in sich geschlossen" sein - Beispiel Schuler -Parkplatz mit Zaun, geregelter Ein- und Ausfahrt. Bei der Kamerathematik ist entscheidend, dass kein "öffentliches Gut" gefilmt werden darf - Datenschutz. All das gestaltet sich bei den großteils angepachteten und nicht befestigten Flächen (Danke an die Besitzer, dass es überhaupt möglich ist, Parkplätze gemeinsam zu bewirtschaften!) als schwierig.
- Wir bleiben dran!
Was konnte umgesetzt werden:
- Sanierung und Revitalisierung Parkplatz Praditz - "Tor zum Weissensee" mit Ausgangspunkt des neuen Slow Trails - eine Idee seit 2011, jetzt wird umgesetzt.
- Neuorganisation der Parkraumbewirtschaftung inklusive Park & Ride und Busnutzung; z.B.: Tagestarife im Zentrum etwas teurer als in Praditz. Info: Die Stundentarife sind landesgesetzlich festgelegt!
- Anschaffung neue Parkautomaten, Einführung Handyparken (Parkster)
- Errichtung neuer E-Ladestationen in Praditz, Modernisierung Ladestation Weissensee Haus
- Umsetzung digitaler Haltestellen
- Besucherlenkung im Rahmen von Naturforum 4.0 – nachhaltiges Wege-, Nutzungs- und Leitsystem - Beteiligungsprozess mit allen Stakeholdern
- Errichtung von Infopoints zum Zwecke der Besucherlenkung bei den wichtigsten Ausgangspunkten (auch an Parkplätzen).
Wie geht es weiter?
Die Verkehrsberuhigung und Besucherlenkung bleiben wichtige Aufgaben für unsere Gemeinde.
Dabei geht es nicht darum, möglichst viele Verbote oder Einschränkungen zu schaffen, sondern Lösungen zu finden, die im Alltag tatsächlich funktionieren.
Weniger Individualverkehr, ein attraktives öffentliches Verkehrsangebot, eine sinnvolle Parkraumbewirtschaftung und die Erreichbarkeit unserer Betriebe müssen gemeinsam betrachtet werden.
Unser Ziel ist es, bestehende Angebote weiterhin laufend zu verbessern - dort wo wir Einfluss haben - neue Möglichkeiten zu prüfen und Maßnahmen dort umzusetzen, wo sie sinnvoll, finanzierbar und rechtlich möglich sind.
Dazu braucht es die Zusammenarbeit mit dem Land Kärnten, den Verkehrsunternehmen, den Betrieben und natürlich auch die Bereitschaft der Bevölkerung und unserer Gäste, die vorhandenen Alternativen zu nutzen.
Denn eine nachhaltige Verkehrsberuhigung gelingt nicht allein durch Beschlüsse – sie muss für die Menschen auch praktikabel sein.
JUGEND, KINDER UND FAMILIEN
Hier waren / sind die Wünsche besonders konkret: Jugendtreffs, Lokale für junge Menschen, Disco- oder Tanzmöglichkeiten, Spielplätze, Sportangebote sowie verlässliche Kinder- und Nachmittagsbetreuung.
Das Thema Jugend zieht sich auffällig durch mehrere Fragebögen. Teilweise wird ausdrücklich kritisiert, dass junge Menschen zu wenig Möglichkeiten haben, sich am Weißensee zu treffen und ihre Freizeit zu gestalten.
- Tatsache ist, dass "Bars und Discotheken" im Laufe der vergangenen Jahren zugesperrt haben. Das ist eine unglückliche Situation, aber schlussendlich eine unternehmerische Entscheidung, die sicherlich entsprechende Gründe haben wird.
- Ein großer Dank gilt den Vereinen, die dennoch - so denken wir - viele Veranstaltungen und Möglichkeiten für die Jugend bieten, sich zu treffen und zu organisieren.
- Es gab einige private Initiativen, die aber mangels Interesse leider nicht weitergeführt wurden.
- Beim Thema Sportangebote möchten wir auf die unzähligen Möglichkeiten, die unsere Vereine ganzjährig anbieten - verweisen! Mit eurer Mitgliedschaft und eurer Teilnahme unterstütz ihr das Vereinsleben und habt gleichzeitig die Möglichkeit, an den unzähligen Angeboten teilzunehmen! Eine Auflistung der Vereine findet ihr hier.
- Zum Thema Spielplatz: Der Naturspielplatz Buchbichl, an dessen Umsetzung auch die Weissenseer Kinder mitgearbeitet haben, ist ein tolles Beispiel wie es möglich ist, Rundwanderweg und Spielstationen naturnah umzusetzen. Ein erfolgreiches Projekt von und für die Kinder! Auch ist es gelungen, den Spielplatz der Volksschule zu erneuern und Spielgeräte für den Kindergarten anzuschaffen.
- Ein konventioneller, öffentlicher Spielplatz ist im Zentrum (Wiese vor der alten Bootsvermietung-Moser) denkbar. Wir warten auf Ideen des Wettbewerbs!
Wie geht es weiter?
Uns ist wichtig, dass auch unsere Jugendlichen am Weißensee Möglichkeiten haben, ihre Freizeit zu gestalten, sich zu treffen und gemeinsam etwas zu unternehmen.
Die Gemeinde kann dafür Rahmenbedingungen schaffen, geeignete Räumlichkeiten und Plätze prüfen sowie Initiativen und Vereine unterstützen. Nicht jedes Angebot kann oder muss jedoch von der Gemeinde selbst organisiert werden.
Entscheidend ist vor allem, die Jugendlichen selbst einzubinden. Denn sie wissen am besten, welche Angebote sie sich wünschen und auch tatsächlich nutzen würden.
Wir möchten deshalb gemeinsam mit jungen Menschen, Vereinen und engagierten Bürgerinnen und Bürgern nach Möglichkeiten suchen, die auch langfristig funktionieren.
Gute Ideen brauchen nicht immer große Investitionen – oft braucht es vor allem Menschen, die gemeinsam etwas auf die Beine stellen.
LEISTBARER WOHNRAUM, VERHINDERUNG DER VERBAUUNG, EINDÄMMUNG VON ZWEITWOHNSITZE BZW. FREIZEITWOHNSITZE
Ein besonders wichtiger und komplexter Themenblock, der uns alle besorgt und beschäftigt und hier kurz erklärt wird. Bei weiterführenden Fragen meldet euch bitte dirkekt - wir stehen Rede und Antwort!
Leistbarer Wohnraum:
- Die Gemeinde Weissensee verfügt über 1 Grundstück (aktuell unbebaut aber bereits als Bauland-Dorfgebiet gewidmet. Grundstück zwischen Volksschule und "Nussi". Weiters über ein Grundstück in Praditz (Einfahrt Tschabitscher, gewidmet als Grünland; dieses müsste umgewidmet werden). Bei der Ausschreibung der Gemeindewohnungen, die in der aktuellen Gemeinderatsperiode neu vergeben wurden, haben sich die Anfragen in Grenzen gehalten. Für eine Wohnung (ehemaliges Doktorhaus) hatten wir überhaupt nur 1 Bewerbung.
- Unser Anspruch für die anstehende Periode ist eine Erhebung des Bedarfs und in weiterer Folge die Kontaktaufnahme mit einem Bauträger bzw. die Diskussion, selbst ein Wohngebäude zu errichten.
Verhinderung der Verbauung:
- Die Gemeinde Weissensee verfügt über einen sehr strengen textlichen Bebauungsplan. Auch der Flächenwidmungsplan ist landesweit einer der strengsten. Das örtliche Entwicklungskonzept (Stand 2001) gibt uns ebenso einen strengen Rahmen vor. Danke an alle Verantwortlichen, die diese Grundlagen gelegt haben! Dies ist der aktuelle rechtliche Rahmen, an den wir uns zu halten haben.
- Aktuell überarbeiten wir das Örtliche Entwicklungskonzept und damit auch den textlichen Bebauungsplan sowie den Flächenwidmungsplan. Entsprechend des Wunsches der Bevölkerung wird der Maßstab noch strenger angesetzt werden. Es muß aber auch realistisch beachtet werden, dass uns das alle auch selbst betreffen wird.
- Sobald die Überlegungen diesbezüglich abgeschlossen sind (maßgeblich ist auch die Fachabteilung Raumordnung des Landes Kärnten) wird es eine Bürgerinfo mit Beteiligung geben!
- Wir haben in der Gemeinde Weissensee sehr viele bereits seit vielen Jahren als Bauland gewidmete, derzeit noch unbebaute Grundstücke. Jedem, der unbebautes Bauland besitzt ist das bekannt und bewusst.
- Wird ein als Bauland gewidmetes Bauland verkauft ist davon auszugehen, dass der Käufer etwas bauen möchte. Und hier beginnt der Zug zu fahren. Das muss uns allen bewusst sein.
- Durchläuft ein Bauansuchen für ein bereits als Bauland gewidmetes Grundstück alle Vorprüfungen positiv (Prüfung durch die Verwaltungsgemeinschaft im Bezirk - Bausachverständiger - sowie die nötigen einzubeziehenden Abteilungen (Ortsbildpflegekommission, Forst, Wildbach- und Lawinenverbau, Geologie, Raumordnung, juristische Abteilung des Landes Kärnten, Bauordnung des Landes Kärnten, textlicher Bebauungsplan der Gemeinde, ev. Gewerbebehörde, usw.) so IST dem Bauwerber ein positiver Baubescheid auszustellen. Sind sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Baubewilligung. Die Baubehörde ist an Recht und Gesetz gebunden und kann ein Bauvorhaben nicht aufgrund persönlicher oder politischer Meinungen ablehnen.
Eindämmung von Zweit- und Freizeitwohnsitzen:
Ein wichtiges, aber auch rechtlich äußerst komplexes Thema! Der Wunsch, Zweit- und Freizeitwohnsitze einzudämmen und Wohnraum für die einheimische Bevölkerung zu sichern, wurde in der Bürgerbefragung mehrfach angesprochen und ist nachvollziehbar.
Dabei ist wichtig zu wissen: Nicht jede Wohnung oder jedes Haus, das als Freizeitwohnsitz genutzt wird, kann von der Gemeinde einfach untersagt werden.
Hier spielen unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen eine Rolle. Insbesondere muss zwischen der Widmung eines Grundstücks (Raumordnung des Landes Kärnten), den baurechtlichen Bestimmungen, dem Grundverkehrsrecht und dem Melderecht des Bundes unterschieden werden.
Bestehende Widmungen: Ist ein Grundstück rechtskräftig für eine Nutzung als Freizeitwohnsitz gewidmet, ist diese Nutzung grundsätzlich zulässig. Bestehende Rechte können nicht einfach aufgehoben werden.
Neue Widmungen: Die Sonderwidmung "Freizeitwohnsitz" wird nicht mehr ausgesprochen.
Tatsächliche Nutzung: Eine Hauptwohnsitzmeldung bedeutet nicht automatisch, dass jemand tatsächlich seinen Lebensmittelpunkt am Weißensee hat. Umgekehrt ist auch nicht jeder Nebenwohnsitz automatisch ein unzulässiger Freizeitwohnsitz. Entscheidend sind die tatsächlichen Lebensumstände und die gesetzlichen Bestimmungen.
Warum sind Kontrollen nicht so einfach?
Immer wieder wird gefordert, vermeintlich unzulässige Freizeitwohnsitze stärker zu kontrollieren. Doch auch hier gibt es klare rechtliche Grenzen.
Eine Gemeinde kann nicht einfach private Grundstücke oder Wohnungen betreten, Müll durchsuchen oder Menschen überwachen, um festzustellen, wie häufig sie sich in einem Haus aufhalten. Solche Maßnahmen greifen in die Privatsphäre ein und benötigen eine entsprechende gesetzliche Grundlage.
Auch ein Verdacht allein ist noch kein Beweis für eine unzulässige Nutzung. Die Gemeinde muss sich bei Kontrollen und möglichen Verfahren an die geltenden Gesetze halten.
Warum funktioniert das in Tirol anders?
Die Raumordnung ist in Österreich Landessache. Das bedeutet, dass Kärnten und Tirol unterschiedliche gesetzliche Regelungen haben.
Tirol verfügt beispielsweise über spezielle Bestimmungen zur Kontrolle von Freizeitwohnsitzen, die den zuständigen Behörden weitergehende Auskunfts- und Kontrollmöglichkeiten einräumen.
Diese Regelungen können nicht einfach auf Kärnten übertragen werden. Auch wenn jemand am Weißensee mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, tatsächlich aber überwiegend anderswo lebt, muss im Einzelfall geprüft werden, welche gesetzlichen Bestimmungen zur Anwendung kommen und welche Schritte rechtlich möglich sind.
Unser Ziel ist klar:
Der Weißensee soll auch in Zukunft ein lebenswerter Heimatort bleiben. Wir wollen Wohnraum für die Menschen sichern, die hier dauerhaft leben und arbeiten, und der weiteren Entstehung von Freizeitwohnsitzen entgegenwirken. Dazu nutzen wir die rechtlichen Möglichkeiten, die uns als Gemeinde zur Verfügung stehen – insbesondere bei der Raumordnung und der künftigen Entwicklung unserer Gemeinde.
Wir können nur jene Maßnahmen setzen, für die es auch eine gesetzliche Grundlage gibt.
